Postype hofft, dass noch mehr Nutzer über Postype ihrer kreativen Tätigkeit mit Freude nachgehen, und achtet und unterstützt die Meinungsfreiheit. Geht jedoch eine Meldung ein, dass ein verfasster Post den Ruf einer anderen Person schädigt oder deren Recht am eigenen Bild oder Privatsphäre verletzt, wird gemäß Artikel 44 des Gesetzes über Informations- und Kommunikationsnetzeeine vorläufige Maßnahme (zwangsweise Aufhebung der Veröffentlichung des Posts für 30 Tage) getroffen.
Leitfaden zur Meldung von Verleumdung und sonstigen RechtsverletzungenUnter Bezugnahme auf diesen Leitfaden können Sie eine vorläufige Maßnahme gegen den Post beantragen. In den folgenden Fällen kann der Verdacht einer Verleumdung oder sonstigen Rechtsverletzung angenommen werden.
- Behauptung wahrer oder unwahrer Tatsachen zur Herabwürdigung von Einzelpersonen oder Organisationen, etwa durch Verbreitung unwahrer Tatsachen oder Gerüchte
- Sexuelle Gewalt im Internet
- Cyberstalking
- Offenlegung personenbezogener Daten Dritter wie Adresse, private E-Mail-Adresse, private Telefonnummer, Bankkontodaten usw.
- Sonstige Fälle, in denen ein Verstoß gegen einschlägige Gesetze vorliegen könnte